Kontaminierte Arbeiten

• Schadstoffe • Gefahrstoffe

Kontaminierte Bereiche stellen Gefahrenbereiche dar. Sie treten vor allem beim Abriss von alten Industrie- und Gewerbestandorten auf. Sie müssen entsprechend gesetzlicher Regeln von ausgebildeten, sachkundigen Bauleitern begleitet und überwacht werden. Vor jedem Einsatz muss zunächst jedoch ermittelt werden, um welche Art von Schad- und Gefahrstoffen es sich handelt und in welcher Menge sie vorliegen.

Arbeiten in kontaminierten Bereichen müssen entsprechend der DGUV Regel 101 - 004 und von geeignetem Personal mit der entsprechend vorgeschriebenen technischen Ausrüstung ausgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet eine Erkundung der vermuteten Gefahrstoffe und der Gefährdung entsprechend dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz vorzunehmen.

 

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