SiGeKo

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist nach der Baustellenverordnung vom 1. Juli 1998 (BaustellV) essentiell, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind. Nach der Baustellenverordnung ist der Bauherr verpflichtet, sich um die Gesundheitssicherung seiner Arbeiter zu kümmern. Der Koordinator wird vom Bauherrn beauftragt und unterstützt diesen bei den Maßnahmen, die zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten notwendig sind.

Der SiGeKo ist dementsprechend zuständig für die Aufstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsplanes, sowie für die Einhaltung des Arbeitsschutzes. Er ist sowohl an der Planung, als auch an der Ausführung des Projektes beteiligt. Zu seinem Aufgabenspektrum gehört desgleichen die Vorankündigung bei der zuständigen Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt oder Amt für Arbeitsschutz), wenn Baustellen länger als 30 Tage von mehr als 20 Arbeitern gleichzeitig genutzt werden.

Ein Schutzkoordinator muss sich einen Überblick über die Baustellensituation verschaffen, in der Lage sein, die Arbeitsabläufe exakt einzuschätzen, vorab Gefahren zu erkennen und kommunikativ als auch teamfähig sein, um einen vorschriftsgemäßen Arbeitsprozess zu garantieren.

 

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